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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltung der Geschäftsbedingungen
    1.1 Die Firma Hellfeier Marketing Affairs GmbH (im folgenden Hellfeier ) erbringt ihre Dienstleistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
    1.2 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn Hellfeier sie schriftlich bestätigt.
    1.3 Die Angestellten und Mitarbeiter von Hellfeier sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen hinausgehen.
    1.4 Hellfeier ist jederzeit berechtigt, diese Geschäftsbedingungen einschließlich aller Anlagen wie Leistungsbeschreibungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, spätestens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Änderungen in Kraft treten sollen, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam.
  2. Angebot
    2.1 Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen, wie z.B. Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-, Maß-, und Leistungsangaben, die unsere Preislisten, Prospekte u.a. Drucksachen enthalten, sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht als verbindlich bezeichnet sind.
    2.2 Das Eigentums- und Urheberrecht an allen zu unserem Angebot gehörenden Unterlagen, wie z.B. Zeichnungen, Pläne, Kataloge, Kostenvoranschläge, Berechnungen und Muster behalten wir uns ausdrücklich vor. Diese Unterlagen dürfen ohne unsere Zustimmung Dritten weder im Original noch in anderer Form zugänglich gemacht werden und sind uns auf Verlangen zurückzugeben.
  3. Leistungsumfang
    3.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Auftragsbestätigung. Nebenabreden und Änderungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
    3.2 Soweit Hellfeier kostenlose Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigungen eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadenersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.
    3.3 Gesonderte Sicherheitsmaßnahmen seitens Hellfeier erfolgen nur auf Anfrage gegen gesonderte Vergütung.
  4. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
    4.1 Der Kunde ist verpflichtet
    a. Hellfeier die Installation technischer Einrichtungen zu ermöglichen, wenn und soweit das für die Nutzung der Hellfeier-Dienstleistung erforderlich ist und Installationen nicht durch den Kunden selbst vorgenommen werden;
    b. Hellfeier erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldung);
    c. im Rahmen des Zumutbaren alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen;
    d. nach Abgabe einer Störungsmeldung die Hellfeier durch die Überprüfung ihrer Einrichtungen entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, dass eine Störung im Verantwortungsbereich des Kunden vorlag.
  5. Zahlungsbedingungen
    5.1 Zu den angegebenen Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.
    5.2 Unsere Rechnungen sind ausgestellt und zahlbar in Euro. Zahlungen werden nur dann von uns anerkannt, wenn sie entweder auf eines der angegebenen Konten oder unmittelbar an uns geleistet worden sind.
    5.3 Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen des Verkäufers innerhalb 30 Tage nach Datum der Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Bei Änderung der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers, die uns nach Vertragsschluss bekannt wird, oder falls die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden, sind wir auch bei der Vereinbarung besonderer Zahlungsziele berechtigt, sofortige Zahlung sämtlicher offener Rechnungen zu verlangen, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten und/oder die Lieferung von Vorauszahlungen abhängig zu machen. Akzepte nehmen wir nur nach vorheriger Vereinbarung herein unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen. Zahlungsanweisungen, Schecks oder Wechsel werden nur zahlungshalber angenommen.
    5.4 Gegen unsere Ansprüche kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn seine Gegenforderung unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel hierüber vorliegt. Ein Zurückbehaltungsrecht ist ausgeschlossen, soweit es sich um andere Ansprüche als aus dem vorliegenden Kaufvertrag handelt.
    5.5 Werden Zahlungen gestundet oder später als vereinbart geleistet, so werden für die Zwischenzeit Verzugszinsen in Höhe von 8 % Punkten über dem Basiszinssatz berechnet, auch ohne dass es zu einer Verzugsetzung bedarf. Dies gilt auch bei Wechselgeschäften.
  6. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht, Leistungsverzögerungen, Rückvergütung
    6.1 Gegen Ansprüche der Hellfeier kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu.
    6.2 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die Hellfeier die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Dienste von Telekommunikationsunternehmen usw., auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern der Hellfeier oder deren Unterlieferanten, Unterauftragnehmern eintreten – hat Hellfeier auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen Hellfeier, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.
    6.3 Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt Hellfeier vorbehalten.
  7. Geheimhaltung, Datenschutz
    7.1 Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die Hellfeier unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.
    7.2 Der Vertragspartner wird hiermit gemäß 33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes sowie der Teledienst-Datenschutzverordnung davon unterrichtet, das Hellfeier seine Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.
    7.3 Hellfeier steht dafür ein, das alle Personen, die von Hellfeier mit der Abwicklung dieses Vertrages betraut werden, die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung kennen und beachten. Der Teilnehmer seinerseits ist nicht berechtigt, sich oder Dritten über die Hellfeier-Dienstleistungen nicht für ihn oder den Dritten bestimmte Daten oder Informationen zu verschaffen.
  8. Haftungsbeschränkung
    8.1 Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber Hellfeier wie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungs- und Verrichtungshilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
    8.2 Sofern nicht andere Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen eine Haftung ausschließen, ist sie bei Schäden, die
    • durch die Inanspruchnahme von Hellfeier-Dienstleistungen,
    • durch die Übermittlung und Speicherung von Daten,
    seitens Hellfeier, der Höhe nach auf 2500,- EUR beschränkt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
  9. Zusätzliche Bestimmungen bei Warenlieferungen
    9.1 Die Preise für Waren verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Werk und ausschließlich normaler Verpackung. Wünscht der Kunde die Zustellung durch Hellfeier, ist diese gesondert abzugelten.
    9.2 Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung die Geschäftsräume von Hellfeier verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden der Hellfeier unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Lieferbereitschaft auf den Kunden über.
    9.3 Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum von Hellfeier; die Verpfändung oder Sicherheitsübereignung ist unzulässig. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für Hellfeier als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für sie. Erlischt das (Mit-) Eigentum von Hellfeier durch Verbindung oder Veräußerung, so gilt als vereinbart, dass die daraus resultierenden Ansprüche des Kunden – bei Verbindung wertanteilsmäßig – auf Hellfeier übergehen. Der Käufer ist befugt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr an Kunden zu veräußern. Der Käufer tritt die Forderung gegen den Dritten, die sich aus dem Verkauf ergibt, schon jetzt an den Lieferanten ab. Der Käufer ist berechtigt, die Forderung gegen den Dritten im eigenen Namen einzuziehen. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, jederzeit die Abtretung der Forderung gegen den Dritten zu offenbaren und die Forderung selbst geltend zu machen.
    9.4 Hellfeier ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Teillieferung oder Teilleistung für ihn nicht von Interesse ist.
    9.5 Die Haftung für Schäden, die durch den Einsatz von Hellfeier gelieferter Ware verursacht werden, ist der Höhe nach auf 2500,- EUR beschränkt, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
  10. Zusätzliche Bestimmungen bei Projekten
    10.1 Alle Urheberrechte bleiben vorbehalten. Das Nutzungsrecht an Projektergebnissen kann nur mit Zustimmung von Hellfeier auf Dritte übertragen werden. Die Zustimmung kann ausdrücklich oder konkludent bereits in dem Vertrag erteilt werden, in dem die Durchführung des jeweiligen Projektes vereinbart wird.
    10.2 Wird die Schöpfung von Design/ Bildern geschuldet, erhält der Kunde nur dann das uneingeschränkte und ausschließliche Nutzungs- und Verfügungsrecht für das gesamte Ergebnis der durch Hellfeier durchgeführten Arbeiten, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. 
    10.3 Das Nutzungsrecht an von Hellfeier entwickeltem und geliefertem Design/ Bildern umfasst die Nutzung und die Vervielfältigung für den internen Gebrauch des Kunden. Der Kunde darf Design/ Bilder im Übrigen weder als Ganzes noch in Teilen Dritten zugänglich machen. Nicht als Dritte gelten Personen, die im Auftrag des Kunden dessen Nutzungsrecht für ihn ausüben oder 100%ige Tochterunternehmen sind.
    10.4 Wird von Abs.3 abweichend vereinbart, dass das Nutzungsrecht für ein Design/ Bild auf Dritte übertragen werden kann, müssen alle Kopien den Original-Copyright-Vermerk sowie alle sonstigen Schutzvermerke tragen.
    10.5 Falls im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertragsgegenstand (Designerstellung oder Durchführung sonstiger Projekte) Ansprüche wegen der Verletzung eines gewerblichen Schutzrechtes oder eines sonstigen Ausschließlichkeitsrechtes geltend gemacht werden, ist der Kunde gehalten, Hellfeier unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Der Kunde wird ohne vorherige Zustimmung von Hellfeier keine wesentlichen Prozesshandlungen vornehmen und auf Verlangen die Verteidigung gegen derartige Ansprüche, insbesondere die Prozessführung einschließlich eines Vergleichsabschlusses überlassen.
    10.6 Wenn die Nutzung des Vertragsgegenstandes oder von Teilen davon durch die gerichtliche Entscheidung untersagt ist oder wenn nach Auffassung von Hellfeier eine Klage wegen der Verletzung von Schutzrechten droht, so hat Hellfeier das Wahlrecht zwischen folgenden Maßnahmen:
    a. Den Vertragsgegenstand so zu ändern, dass er keine Schutzrechte mehr verletzt,
    b. dem Auftraggeber das Recht zu verschaffen, den Vertragsgegenstand weiter zu nutzen,
    c. den Vertragsgegenstand durch einen Vertragsgegenstand zu ersetzen, der keine Schutzrechte verletzt und der entweder den Anforderungen des Auftraggebers entspricht oder mit dem ersetzten Vertragsgegenstand gleichwertig ist,
    d. den Vertragsgegenstand zurück zu nehmen und dem Auftraggeber das gezahlte Entgelt abzüglich eines angemessenen Betrages für die Nutzung und den Wertverlust zu erstatten.
    10.7 Die vorstehende Verpflichtung entfällt für solche Vertragsgegenstände, bei denen die Schutzrechtsverletzung auf einem vom Kunden stammenden Konzept/ wesentlichen Designbestandteil/ Bildmaterial oder darauf beruht, dass der Vertragsgegenstand vom Kunden geändert oder mit nicht von Hellfeier gelieferten Vertragsgegenständen genutzt wurde.
  11. Schlussbestimmungen
    11.1 Erfüllungsort ist Wendelstein, Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und auf Grund dieses Vertrages einschließlich Scheck- und Wechselklage sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung des Vertrages ist – soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentliche Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – Wendelstein.
    11.2 Auf diesen Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
    11.3 An die Verpflichtungen aus Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, sind auch die Rechtsnachfolger der Hellfeier-Kunden gebunden.
    11.4 Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht.

Wendelstein, September 2014